Altholzannahme- und Aufbereitung

Unser Entsorgungsfachbetrieb betreibt am Standort Lichtenfels auch eine zugelassene und zertifizierte Altholzbehandlungsanlage.
Hier können alle Altholzsortimente fachgerecht angenommen und behandelt werden.
Von unbelasteten Althölzern der Klasse A I bis hin zu belasteten Altholz der Klasse A III ist jede spezifische Verarbeitung möglich.
Das Ergebnis der Holzaufarbeitung ist geschreddertes Altholz AI-AIII, das in der thermischen Verwertung (je nach Anlagenzulassung) Einsatz findet.
A IV Holz (gefährlich behandeltes Holz) wird behandelt, gelagert und einer speziellen thermischen Verwertung zugeführt.
Dieses Altholz unterliegt der elektronischen Nachweisverordnung.
Nach §7 der Nachweisverordnung (NachwV) des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die Erstellung von Entsorgungsnachweisen in elektronische Form, sowie die Abarbeitung des Begleitscheinverfahrens durch uns gegeben.

Übersichtsbeispiele der Altholzkatekorien
AI
Verschnitt, Abschnitte von naturbelassenem Vollholz, Paletten aus Vollholz (z.B. Europaletten), naturbelassenes Vollholz von Baustellen (ohne Anhaftungen), Möbelvollholz naturbelassen.
AII
Bretterschalungen aus dem Innenausbau (ohne schädliche Verunreinigungen), Schreinereiabfälle, Reste aus der Möbelherstellung, Dielen, Fehlböden, verleimte Hölzer ohne Holzschutzmittel, Paneele m. Holzwerkstoffträgern, Innenholztüren und Zargen ohne schädliche Anstriche.
AIII
Altholz aus dem Sperrmüll, Möbelholz mit Lacken und Beschichtungen mit PVC.
AIV (gefährlicher Abfall unterliegt der Nachweisverordnung)
Konstruktionshölzer für tragende Teile wie Dachbalken, Dachlatten, Fachwerkständer, Fenster, Außentüren, Holzbalkone, Außenwandverkleidung, Bahnschwellen, Brandholz, Leitungsmasten, Hölzer aus dem Garten- und Landschaftsbau, Gartenmöbel, imprägnierte Holzsortimente aus der Landwirtschaft.
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