Allgemeine Geschäftsbedingungen der Panzer & Kraus GmbH & Co. KG (Stand: August 2018)


1. Allgemeines

1.1 Alle von uns angebotenen Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung unserer AGB kann auf unserer Homepage www.panzerundkraus.de eingesehen und dort auch ausgedruckt und/oder heruntergeladen werden. Auf Wunsch des Kunden werden wir die AGB auch gerne als PDF oder postalisch übersenden. Geschäftsbedingungen unserer Kunden und oder Dritter finden auf die Vertragsbeziehungen zu unseren Kunden keine Anwendung, es sei denn wir stimmen der Einbeziehung derartiger Bedingungen ausdrücklich schriftlich zu.


1.2 Sollten wir mit einem Kunden gesonderte Vereinbarungen individuell getroffen haben, so gehen diese individuellen schriftlichen Vereinbarungen den Bestimmungen dieser AGB vor.


1.3 Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), wobei es im Einzelfall zur Einordnung des Kunden auf das konkrete Geschäft ankommt.


2. Vertragsschluss

2.1 Mitteilungen zu unseren Leistungen im Internet stellen kein konkretes Angebot im rechtlichen Sinne dar und sagen nichts über die konkrete Verfügbarkeit und Durchführungsmöglichkeit aus. Diese Mitteilungen sollen dem Kunden einen Eindruck unseres Leistungsangebots vermitteln und ihn zur Abgabe eines Angebots auf einen Vertragsschluss mit uns einladen (invitatio ad offerendum).


2.2 Das Angebot auf den Abschluss eines Vertrags mit uns erfolgt durch den Kunden. Dies kann mittels unserer Homepage, mittels E-Mail, telefonisch oder in sonstiger Weise erfolgen. Im Einzelfall und auf Wunsch des Kunden können wir sodann ein schriftliches Angebot fertigen und an den Kunden versenden. Wünscht der Kunde dies nicht ausdrücklich, so wird der Vertrag von uns dadurch angenommen, dass er von uns ausgeführt wird.

3. Leistungen

3.1 Zu unserem Leistungsangebot gehören die Zurverfügungstellung von Mulden und Containern sowie auch der Einsatz von Maschinen zur Durchführung von Erd- und Abbrucharbeiten und Spezialmaschinen zum Kehren bzw. zur Beseitigung von Ölverschmutzungen.

3.2 Im Rahmen unserer Containerleistungen stellen wir dem Kunden die von diesen beauftragten Mulden und/oder Container nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der ggf. getroffenen sonstigen vertraglichen Absprachen zur Verfügung. Wir liefern hierzu die beauftragten Mulden und/oder Container und holen diese am Ende der vereinbarten Laufzeit beim Kunden wieder ab und entsorgen den Inhalt.

3.3 Im Rahmen unseres Angebots betreffend den Einsatz schwerer Maschinen (Bagger, Kippfahrzeuge, Kehrmaschinen, etc.) stellen wir die beauftragten Maschinen für die vertraglich vereinbarte Dauer nach Maßgabe dieser AGB und den ggf. getroffenen sonstigen vertraglichen Vereinbarungen dem Kunden zur Durchführung der entsprechenden Arbeiten zu den vereinbarten Preisen zur Verfügung.


4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Anlieferung und Abholung der von uns zur Verfügung gestellten Mulden und/oder Container mittels Lkw (ab 7,5 t aufwärts) möglich ist. Der gewünschte Abstellort muss für einen Lkw zugänglich sein, wofür der Kunde zu sorgen hat. Die Zufahrt muss zugänglich und ausreichend befestigt sowie nach den vor Ort geltenden Verkehrsvorschriften für Lkw entsprechend befahrbar sein. Im Fall der Beauftragung zur Zurverfügungstellung einer Maschine (Bagger etc.) durch den Kunden treffen diesen in Bezug auf die Anlieferung, Aufstellung und Zugänglichkeit des geplanten Einsatzortes die vorstehenden Pflichten in entsprechender Anwendung. Der Kunde hat sich im Vorfeld des Vertragsschlusses zu versichern, dass die vorstehenden Voraussetzungen gegeben sind bzw. ggf. notwendige Erlaubnisse bei der dafür zuständigen Stelle einzuholen. Sollte sich bei der Anfahrt/Anlieferung herausstellen, dass die Leistung nicht durchgeführt werden kann, weil die vorstehenden Voraussetzungen nicht gegeben sind oder sonstige Hinderungsgründe aus der Verantwortungssphäre des Kunden bestehen, so sind wir berechtigt die dadurch bei uns eintretenden Schäden dem Kunden zu berechnen.


4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zu entsorgenden Stoffe entsprechend der geltenden rechtlichen Vorgaben ordnungsgemäß deklariert werden und nur solche Stoffe entsorgt werden, die auch auf die von uns angebotene Weise entsorgt werden dürfen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung durch den Kunden sind wir berechtigt entsprechenden Mehraufwand und sonstigen uns entstehenden Schaden, der auf der Pflichtverletzung des Kunden beruht, dem Kunden zu berechnen.


4.3 Für etwaige ordnungsrechtliche Genehmigungen in Bezug auf die Aufstellung von Mulden und/oder Containern bzw. den Einsatz der von uns zur Verfügung gestellten Maschinen hat der Kunde ebenso zu sorgen, wie für die Einhaltung etwaiger behördlicher Vorgaben/Auflagen. Ebenso ist der Kunde für die Verkehrssicherungspflichten in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Mulden und/oder Container bzw. Maschinen während der Stellzeit/Einsatzzeit alleine verantwortlich. Diesbezüglich stellt der Kunde uns von jedweden diesbezüglichen Haftungen und Ansprüchen Dritter im Innen- und Außenverhältnis frei. Dasselbe (Freistellung) gilt in Bezug auf Ansprüche von Nachbarn in Bezug auf abgestellte Mulden und/oder Container bzw. Maschinen.


4.4 Die von uns zur Verfügung gestellten Mulden und/oder Container dürfen nur unter Beachtung der maximalen Zuladungsgrenze und zudem maximal bis zur Höhe der Oberkanten der Außenwände beladen werden. Die von uns zur Verfügung gestellten Maschinen (Bagger, etc.) dürfen nur zu ihrem bestimmungsgemäßen und vertraglich vereinbarten Gebrauch und einzig durch entsprechende berechtigte und fachkundige Personen, unter Beachtung etwaiger behördlicher Auflagen und Vorgaben, genutzt werden. Bei der Zurverfügungstellung von Minibaggern durch uns, wird im Vorfeld eine Einweisung zum Eigengebrauch durch uns erfolgen. Den Anweisungen im Rahmen der Einweisung ist durch den Kunden unbedingt Folge zu leisten. Für die Nutzung der Geräte sind einzig die Kunden verantwortlich, ebenso dafür sicherzustellen, dass lediglich berechtigte und fachkundige bzw. eingewiesene Personen die Geräte bedienen. Die Sicherstellung und ggf. Überwachung diesbezüglich obliegt einzig unserem Kunden.

4.5 Auch nach der Abholung der befüllten Container und/oder Mulden bleibt der Kunde für die darin entsorgten Abfälle/Stoffe Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz). Der Kunde stellt uns in Bezug auf etwaige Haftungen und Ansprüche Dritter diesbezüglich frei.


4.6 Die von uns dem Kunden zur Verfügung gestellten Container und/oder Mulden bzw. Maschinen sind vom Kunden ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Schäden, die an den Mulden und/oder Containern während der Standzeit beim Kunden entstehen, hat der Kunde zu ersetzen. Gleiches gilt in Bezug auf Schäden, die an den Maschinen durch unsachgemäßen Umgang durch den Kunden entstehen. Etwaige Erstattungsansprüche gegen Dritte diesbezüglich tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an.


4.7 Im Übrigen hat der Kunde bei Auftragserteilung alle für die Auftragsdurchführung wesentliche Informationen an uns vollständig und zutreffend zu erteilen. Während der Auftragsdurchführung hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren, sollte es zu einem Schaden an den von uns zur Verfügung gestellten Gegenständen kommen oder sonstige unsere Eigentumsrechte tangierenden Vorfälle eintreten.


5. Preise/Zahlungsbedingungen/Vorkasse

5.1 Es gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Leistungserbringung von der Erbringung einer Vorkassenleistung unseres Kunden abhängig zu machen. Dies wird im Einzelfall dem Kunden mitgeteilt. Preisvereinbarungen sind nur gültig, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt werden. Unser Fahrpersonal ist zu Preisgestaltungen und Preisvereinbarungen nicht befugt und kann uns auch diesbezüglich nicht verpflichten.


5.2 Forderungen von uns sind, vorbehaltlich getroffener besonderer Vereinbarung im Einzelfall, binnen 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

5.3 Wartezeiten und vergebliche An- und Abfahrten im Rahmen unserer beauftragten Leistungserbringung werden dem Kunden in Rechnung gestellt und müssen von diesem beglichen werden, es sei denn der Kunde hat die Umstände hierfür nicht zu vertreten.

5.4 Eine Aufrechnung des Kunden ist nur zulässig mit Forderungen gegen uns, die von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden oder die rechtskräftig festgestellt wurden.


6. Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten und speichern Daten unserer Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung, also der Bearbeitung ihrer Anfrage oder ihres Auftrages oder sonstiger für den Vertragszweck notwendiger Korrespondenz oder im Rahmen vorvertraglicher Beziehungen. Weiterhin zur Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Vorgaben, wie rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen der Abrechnung und steuerlichen Bewertung betrieblicher Leistungen nach Handels- und Steuergesetzgebung oder ggf. aufsichtsrechtlicher oder anderer behördlicher oder gerichtlicher Vorgaben, oder bei der Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten. Auf unsere Datenschutzerklärung unter http://panzerundkraus.de/datenschutz.html weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

7. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort nach diesem Vertrag ist stets Lichtenfels. Soweit gesetzlich zulässig wird zum Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Lichtenfels erhoben.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.